MENGELE Agrartechnik
Lösungen für eine moderne Landwirtschaft
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Besteller leisten. Hiervon abweichenden Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen können wir nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder die Leistung ausführen.
3. Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Versandkosten, Versicherungskosten und Umsatzsteuer.
4. Ist die Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Bei unzumutbarer Verlängerung der Lieferfrist ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Beträge unter 30,00 €, Vergütungen für Reparaturen und Dienstleistungen unserer Monteure sind unverzüglich netto zu bezahlen.
6. Die Gefahr geht über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Lieferung des Gegenstandes übernommen haben.
7. Für Sachmängel haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich Ziff. 9 - wie folgt:
Der Besteller muss offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Ablieferung bzw. Abnahme, sonstige unverzüglich nach der Entdeckung rügen, andernfalls er seine Rechte verliert. Dies gilt entsprechend für Leistungen, die als Nacherfüllung erbracht werden. Nach Handelsrecht weitergehende Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
7.1 Der Besteller hat Anspruch auf Nacherfüllung. Diese erbringen wir nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mängelfreien Sache bzw. Neuherstellung der Werkleistung. Wir können die Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 BGB bzw. § 635 Abs. 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
7.2 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Besteller in Absprache mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
7.3 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Wir tragen außerdem die Kosten des Aus- und Einbau sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten.
7.4 Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Ziff. 9.2 dieser Bedingungen.
8. Rücksendungen, die ohne unser Verschulden zustande kommen, berechtigen uns, bei der Gutschrift 20 % Wiedereinlagerungs-gebühr einzubehalten.
9. Haftungsbeschränkung:
9.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7.+9.2 entsprechend.
9.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Alle Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche nach 9.2 a) & e) gelten die gesetzlichen Fristen.
11. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen. Ist der Besteller Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe unserer Rechnungswerte bereits jetzt an uns abgetreten werden. Für den Fall, dass es zu einem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Bestellers kommen sollte, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt auch im Hinblick auf Lieferungen oder Teillieferungen, die vom Besteller noch nicht bezahlt sind.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit frei zu geben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Nehmen wir am Scheck-Wechselverfahren teil, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst dann, wenn der Käufer den von uns indossierten Wechsel am Verfalltag eingelöst hat.
12. Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
Unsere AGB's als PDF
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